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RG, 16.04.1907 - V 30/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Begriff der vorgeladenen Zeugen im Sinne des § 244 Abs. 1 St.P.O. und deren Erkennbarkeit als herbeigeschaffte Beweismittel.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 40, 138
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
Rechtsmittel
Es liegt im Ermessen des Gerichts, auf welche Weise es die Ladung eines Zeugen vollziehen läßt (RGSt 35, 232; 40, 138). - BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71
Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt - …
Denn das Erscheinen eines Zeugen in der Hauptverhandlung ist keine "Förmlichkeit" im Sinne des § 273 Abs. 1 und § 274 StPO (RGSt 40, 138, 140; Alsberg-Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß Seite 495; Dallinger, MDR 1966, 965 ff; Kleinknecht, StPO § 243 Anmerkung 3; den gegenteiligen Standpunkt hatte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 21. Juni 1966 - 1 StR 55/66 - vertreten; auf Antrage hin ist von ihm erklärt worden, daß er an dieser Auffassung nicht mehr festhält).Diese waren als anwesende Beweismittel erkennbar und als solche verwendbar (RGSt 40, 138, 140, 141).
- BGH, 17.04.1956 - 5 StR 48/56
Rechtsmittel
Die von der Revision angeführten Entscheidungen RGSt 40, 138; 54, 257stehen dem nicht entgegen.